Kirche aktuell

Synode erlässt zwei neue Reglements

Synode erlässt zwei neue Reglements
Die Synode tage am 29. Juni im Rathaus. Foto: Christian Murer
An ihrer zweiten Juni-Sitzung entschied die Synode, dass zukünftig eine neue Kommission die Aufsicht über Kirchgemeinden und Zweckverbände übernimmt. Die Synode revidierte dafür die Kirchenordnung und klärte in dieser Fragen zur Aufsicht, Oberaufsicht und Gewaltentrennung. Ausserdem erliessen die Synodalen ein Kirchgemeindereglement sowie ein Finanzreglement für die Kirchgemeinden.
06. Juli 2017 Katholische Kirche im Kanton Zürich

An der Synodensitzung verhandelte das Kirchenparlament über die Teilrevision der Kirchenordnung der Römisch-katholischen Körperschaft. Diese regelt die Aufsicht und die Oberaufsicht über Kirchgemeinden und Zweckverbände. Neu übernimmt eine eigenständige und weisungsunabhängige Aufsichtskommission Visitationen bei Kirchgemeinden und Zweckverbänden, um so die Unabhängigkeit und Gewaltenteilung innerhalb der Organe der Körperschaft zu wahren. Der Synodalrat schlägt Mitglieder der Aufsichtskommission vor, die Synode wählt sie. Bereits an ihrer letzten Sitzung am 22. Juni beschlossen die Synodalen, dass kein Mitglied des Synodalrates in dieser Kommission Einsitz nimmt. Nach weiteren Detaildiskussionen nahm die Synode mit 80 Ja-, einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen die Revision der Kirchenordnung deutlich an. «Damit kommt ein Kompromiss zum Tragen, der sowohl die Wünsche der Synode als auch des Synodalrates berücksichtigt», so Benno Schnüriger, Synodalratspräsident, nach der Sitzung. «Uns war eine saubere Gewaltenteilung wichtig.»

Neues Kirchgemeinde- und Finanzreglement  verabschiedet 

2018 tritt ein neues Gemeindegesetz in Kraft. Anlass, für die Römisch-katholische Körperschaft von ihrem Autonomierecht Gebrauch zu machen und eigene Bestimmungen zu erlassen. Sowohl das Kirchgemeindereglement als auch das Finanzreglement für die Kirchgemeinden und Zweckverbände trägt den Besonderheiten und Bedürfnissen der Kirchgemeinden mit eigenen Bestimmungen Rechnung, sodass sich die sinngemässe Anwendung staatlichen Rechts erübrigt. Das erklärte Ziel des neuen Finanzreglement sei, das neue Gemeindegesetz zu vereinfachen, um es für die Kirchgemeinden anwendbar zu machen, führte der Synodale Theo Hagedorn (Finanzkommission) aus. Die Synode folgte der Empfehlungen der Kommissionen und nahm die neuen Reglements deutlich an. Die Inkraftsetzung des Kirchgemeindereglements ist auf den 1. Januar 2018 und die des Finanzreglements auf den 1. Januar 2019 vorgesehen. 

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