Kirche aktuell

Stiefkindadoption - Zum Wohl des Kindes!

Stiefkindadoption - Zum Wohl des Kindes!
Leiter sozialethisches Institut «ethik22» in Zürich
Thomas Wallimann-Sasaki
Dr. theol. Thomas Wallimann-Sasaki ist Leiter des sozialethischen Instituts «ethik22» in Zürich, Präsident a.i. der sozialethischen Kommission Justitia et Pax der Schweizer Bischofskonferenz und Dozent für angewandte Ethik an verschiedenen Fachhochschulen.
Thomas Wallimann-Sasaki
15. März 2016

Dürfen schwule und lesbische Paare Kinder ihres Partners, ihrer Partnerin, adoptieren? Der Bundesrat sagt ja, letzte Woche auch der Ständerat. Konservative kirchliche Kreise sind grundsätzlich dagegen. Für mich als Präsident a.i. von Justitia et Pax muss aber das Wohl der betroffenen Kinder im Vordergrund stehen, nicht starre theologische Lehrsätze.

In Zukunft sollen auch Unverheiratete und Homosexuelle Kinder ihres Partners adoptieren dürfen. Dieser Vorschlag des Bundesrates wurde vom Ständerat mehrheitlich unterstützt.

Es ist nicht verwunderlich, dass in dieser Frage Mitglieder von Parteien (nicht nur der CVP) wie auch Christinnen und Christen unterschiedlicher Meinung sind. Zu sehr haben sich in den letzten Jahrzehnten die Lebensrealitäten von Familien oder familienähnlichen Gemeinschaften und die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in unserer Gesellschaft verändert.

Auch innerhalb der Kirche sind unterschiedliche Positionen auszumachen: Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax, ein sozialethisches Beratungsorgan der Schweizer Bischofskonferenz, hat bereits bei der Vernehmlassung zur Vorlage des Bundesrates zur Revision des Adoptionsrechts 2014 die grundsätzliche Ausrichtung des Entwurfs begrüsst. Für die Kommission ist das Wohl des Kindes entscheidendes Kriterium für die Beurteilung solcher Fragen. Die Kommission betont aber auch, „…dass ein Kind ein Recht auf Eltern hat (vgl. a. UN-Kinderrechtskonvention Art. 7), nicht aber erwachsene Paare ein Recht auf ein Kind, weil damit das Recht der Paare höher gewichtet wäre als das Wohl des Kindes.“

Es darf also nicht in erster Linie darum gehen, Wünsche der Eltern oder von Paaren zu erfüllen, sondern die Belange der Kinder müssen im Vordergrund stehen. Bei einer Stiefkindadoption besteht bereits  eine familiäre oder familienähnliche Gemeinschaft, es geht nicht um die Adoption fremder Kinder.

Die Kinder sind die leiblichen Kinder eines Elternteils oder eines Partners oder einer Partnerin. Mit welchem Recht dürfen diese Kinder gegenüber Kindern von beiden Elternteilen benachteiligt werden? Aus Sicht der Kommission ist eine zivil- und erbrechtliche Schlechterstellung dieser Kinder nicht zu rechtfertigen.

Die Lehre der Kirche geht von einem klaren Ideal aus: Eine Familie besteht aus Vater, Mutter und Kindern und ist auf Dauer ausgerichtet. Weder Scheidung noch gleichgeschlechtliche Paare sind darin vorgesehen. Die Bibel äussert sich zu so konkreten Fragen wie Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht. Ein zentraler Punkt darin ist aber der Schutz der Kinder, und die Familie wird als erster Ort für Geborgenheit, Erfahrung von Gemeinschaft, Schutz und Verantwortung gesehen.

Auch wenn man jedem Kind wünscht, dass es Mutter und Vater hat und in vertrauensvollen und geordneten Verhältnissen aufwachsen kann, so müssen wir dennoch zur Kenntnis nehmen, dass heute verschiedene Formen des Zusammenlebens Realität sind und bereits eine beachtliche Zahl von Kindern in sogenannten „Regenbogenfamilien“ leben und dort aufwachsen.

Vor diesem Hintergrund muss eine Güterabwägung vorgenommen werden:

  • Soll das hohe Gut des Ideals einer Familie der Wirklichkeit, dem Wohl der Kinder übergeordnet werden?
  • Oder soll im Einzel- und im Zweifelsfall das Wohl der Kinder gegenüber allen prinzipiellen und ‚naturrechtlich‘ begründeten Überlegungen höher gewichtet werden?
  • Oder müssten wir uns nicht daran orientieren, dass Gesetze und Regelungen für den Menschen und zum Wohl aller da sein müssen – und nicht umgekehrt?

Bei den Auseinandersetzungen um die Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren sind Menschen- und Gesellschaftsbilder angesprochen, die weiss Gott sehr unterschiedlich sind.

Auch wenn der beste Ort für ein Aufwachsen und die Reifung im Leben eine Familie mit Vater und Mutter ist, so müssen wir bei einer sozialethischen Beurteilung zur Kenntnis nehmen, dass diese Voraussetzung heute keine Selbstverständlichkeit mehr ist (und auch früher nicht war).

Das Wohl der Kinder muss ein hohes Gut sein! Denn im Zentrum unseres gesellschaftlichen Engagements steht der Mensch und vor allem der Kleine und Schwache; ganz wie Jesus über die Kinder sagt: „Sehet zu, dass ihr keines dieser Kleinen verachtet.“ (Mt 18,10)