Kirche aktuell

Sorge tragen zum gemeinnützigen Engagement

Sorge tragen zum gemeinnützigen Engagement
Katholische Kirche im Kanton Zürich
06. Dezember 2013

Ich kann es wenden und drehen, wie ich will: Was ich bisher an öffentlichen Veranstaltungen von Befürwortern der Kirchensteuerinitiative argumentativ zu hören bekommen habe, vermag mich nicht zu überzeugen. Vielmehr setzt die Initiative viel auf’s Spiel.

Freiwilligenarbeit entlastet Gemeinden und Kanton

Wie der Name der Initiative „Weniger Steuern fürs Gewerbe“ klar zum Ausdruck bringt, geht es den jungfreisinnigen Initianten mit ihrem Anliegen primär um eine Entlastung des Gewerbes. Eine vermeintliche Entlastung. Denn viele Firmen bezahlen gar keine Kirchensteuer. Und bei den anderen macht die Kirchensteuer anteilsmässig gerade mal zwischen 2.6% und 4,7% der direkten Steuerlast oder durchschnittlich weniger als 1/1000 des Gesamtaufwands aus. Mit dem Wegfall der Kirchensteuer für juristische Personen würden wertvolle Angebote verloren gehen, von denen auch die Firmen profitieren. Diese Leistungen der Kirchen von gesamtgesellschaftlichem Interesse müssten notabene voll oder teilweise vom Staat übernommen werden – zu wesentlich höheren Kosten, als sie den Kirchen mit ihren Tausenden von freiwilligen Helferinnen und Helferinnen entstehen und mit entsprechend höheren Lasten für die Steuerzahlenden. Das ist einer der Hauptgründe, warum auch der Regierungsrat und die Mehrheit der vorberatenden Kommission die Initiative zur Ablehnung empfehlen.

forum  Kirche und Geld

Dass die Kirchen für die Gesellschaft wichtige und sinnvolle Arbeit leisten, wird selbst von den Initianten kaum in Frage gestellt. Hingegen sticht ihnen ins Auge, dass mit der öffentlich-rechtlichen Anerkennung und dem damit verbundenen Steuerrecht andere gemeinnützig tätige Institutionen diskriminiert würden. Damit verkennen sie, dass sich der Auftrag der Kirchen nicht in der Diakonie erschöpft. Schliesslich monieren sie, dass die Unternehmen zur Verwendung der Gelder nichts zu sagen hätten. Es ist aber zu beachten, dass die Unternehmen auch in den politischen Gemeinden, z.B. in der Gemeindeversammlung nicht über die Verwendung der Steuermittel mitentscheiden können. Es sind immer die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die an den (Kirch-)Gemeindeversammlungen das Sagen haben.

Kirchen legen öffentlich Rechenschaft ab

Selbstverständlich erbringen auch andere Institutionen Angebote für das Gemeinwohl, was vielfach durch Staat oder Spenden wertschätzend mit finanziellen Beiträgen unterstützt wird. Hingegen verpflichtet der Status einer demokratisch verfassten öffentlich-rechtlichen Körperschaft die Kirchen, dem Staat und der Öffentlichkeit transparent Rechenschaft über die Leistungen und Finanzen abzulegen. Sie tun dies an den Kirchgemeindeversammlungen sowie jährlich mit einem Jahresbericht und aufgrund des seit 2010 geltenden neuen Kirchengesetzes über ein ausführliches Tätigkeitsprogramm zuhanden von Regierung und Parlament.

Leistungen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung

Das neue Kirchengesetz verpflichtet die Religionsgemeinschaften mit der so genannten negativen Zweckbindung zudem dazu, die Kirchensteuern von Firmen nicht für Kultisches, sondern für Leistungen von gesamtgesellschaftlichem Interesse insbesondere für Soziales, Kultur und Bildung einzusetzen. Wir sprechen hier von Unterstützung für sozial Schwache und Benachteiligte, von Beratung, Beistand und Hilfe für Menschen in Not und von gemeinschaftsbildenden und integrativen Angeboten für Jung und Alt. Insbesondere die katholische Kirche leistet mit der Migrantenseelsorge einen nicht zu unterschätzenden Beitrag an die Integration der von den Unternehmen in die Schweiz geholten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nicht zu unterschätzen sind der Unterhalt von teilweise historischen, denkmalgeschützten Kirchen sowie Räumlichkeiten, die von vielen Gruppen, Vereinen und Organisationen sehr günstig oder kostenlos genutzt werden können.

Bewährte Partnerschaft zwischen Staat und Kirchen

Ein letzter Gedanke, der noch weitreichendere Auswirkungen hätte. Die Initianten bekennen offen, dass es ihnen letztlich um einen ersten Schritt in Richtung von Trennung von Kirche und Staat geht. Damit würde das geltende und bewährte Verhältnis zwischen Staat und Kirchen grundsätzlich in Frage gestellt, was auf die Privatisierung der heute öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften hinauslaufen würde. Die Annahme der Kirchensteuerinitiative wäre dazu der erste Schritt, würden die demokratisch verfassten Körperschaften doch massiv geschwächt. Den Kirchen gingen rund ein Viertel der Einnahmen verloren, viele ihrer gemeinnützigen Aufgaben könnten sie nicht mehr wahrnehmen, unsere Gesellschaft würde ärmer und kälter.

So gesehen, nützt die Kirchensteuerinitiative niemandem. Darum gilt es, zum gemeinnützigen Engagement der Kirchen Sorge zu tragen.

www.kirchensteuerinitiative-nein.ch