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Ein Instrument zum bischöflichen Arbeiten

Ein Instrument zum bischöflichen Arbeiten
Redaktionsteam
Katholische Kirche im Kanton Zürich
Die Beiträge im Blog geben die Haltung der Autoren wider und müssen nicht in jedem Fall mit der offiziellen Haltung der kirchlichen Körperschaft übereinstimmen.
Katholische Kirche im Kanton Zürich
01. Oktober 2015

> Dossier zur Familiensynode in Rom auf www.zhkath.ch

Vom 4. bis 25. Oktober 2015 tagen in Rom Bischöfe aus aller Welt anlässlich der XIV. Ordentliche Generalversammlung der Synode. Das Thema lautet „Die Berufung und Mission der Familie in der Kirche in der modernen Welt“ – deshalb ist auch von der Familiensynode die Rede. Bereits vor einem Jahr hat eine ausserordentliche Synode vorbereitende Grundlagen diskutiert und erarbeitet. Auf diesen Sommer hin ist nun das sogenannte „Instrumentum laboris“ veröffentlicht worden. Dies ist die Arbeitsgrundlage für die Debatten im Herbst. Papst Franziskus hatte Ende Mai 2015 zwei Tage lang mit dem Bischofsrat der Synode über letzte Details des Dokumentes beraten. Anschliessend wurde das Dokument mitsamt einiger Ergänzungsvorschläge dem Synodensekretariat zur Schlussredaktion übergeben. Die Basis für das Erstellen des Dokuments sind die Antworten auf einen Fragebogen, den der Vatikan vergangenes Jahr an sämtliche Bischofskonferenzen weltweit verschickt hatte.

Eva-Maria Faber
Dr. Eva-Maria Faber ist Professorin für Dogmatik und Fundamentaltheologie an der Theologischen Hochschule Chur (2007 – 2015 war sie Rektorin).
Sie verfolgt die Entwicklungen in Rom und hat einen kritischen Blick auf das  „Instrumentum laboris“ geworfen. Sie stellt ihren Beitrag zur Veröffentlichung unserem Blog zur Verfügung. Der Beitrag Ein Instrument zum bischöflichen Arbeiten kann auch als pdf heruntergeladen werden.

Ein Instrument zum bischöflichen Arbeiten – ein kleiner Kommentar

Es mag paradox klingen, aber: Das Instrumentum laboris ist nicht ausgewogen, es ist kein runder Text, aber gerade deswegen könnte es durchaus eine gute Diskussionsgrundlage für die Bischofssynode sein.

Das Instrumentum laboris besteht in weiten Teilen aus dem Abschlussdokument der letztjährigen Synode ( Relatio Synodi von 2014 , welche Basis der Lineamenta für die Synode 2015 war[1]), ergänzt durch Textteile, die Anregungen von Ortskirchen der ganzen Welt aufnehmen. Es wäre deswegen verwunderlich, wenn das Dokument ausgewogen wäre – aber das ist auch nicht notwendig.

Arbeitsinstrumente

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Diesem Arbeitsdokument kann man nicht geradezu unbesehen zustimmen, sondern muss sich damit auseinandersetzen, und genau das soll an der Synode ja geschehen.

Der Aufbau des Instrumentum laboris ist dem Vorgängertext vergleichbar. Er folgt dem Dreischritt

  • „Sehen [Hören]
  • Urteilen [Unterscheidung]
  • Handeln [Sendung]“.

Der lange synodale Weg und die Konsultation des Volkes Gottes

Das Dokument erinnert in der Präsentation an die Vorgeschichte: den „langen synodalen Weg“ von der ausserordentlichen Bischofssynode 2014 zur ordentlichen Bischofssynode 2015. Für diese Zeit habe Papst Franziskus „der ganzen Kirche die Aufgabe übertragen …, ‚die hier vorgebrachten Ideen in einer wirklichen geistlichen Unterscheidung reifen zu lassen und konkrete Lösungen für die vielen Schwierigkeiten und die unzähligen Herausforderungen zu finden, welchen die Familien begegnen müssen‘“.

Erinnert wird auch, dass das ganze Volk Gottes in den Prozess des Nachdenkens und Vertiefens einbezogen wurde. Es ist misslich, dass eine solche Befragung des Volkes Gottes von einigen Seiten karikiert wurde, um sie als Plebiszite zu diskreditieren.

Der Glaubenssinn des Volkes Gottes hat in der Methodologie katholischer Theologie einen festen Ort und wurde vom II. Vatikanischen Konzil in Verbindung mit dem prophetischen Amt des Volkes Gottes gewürdigt (vgl. Lumen Gentium 12; 35; Dei Verbum 8; 10).

Wenn aber die Berufung auf den Glaubenssinn des Volkes Gottes mehr sein soll als eine Floskel, müssen Wege gefunden werden, wie die konkreten Subjekte des Volkes Gottes auch tatsächlich eine Stimme erhalten können.

Das Instrumentarium dazu ist gewiss noch weiter zu entwickeln. Nicht umsonst wurde vielerorts beklagt, dass die 2014 und 2015 vorgelegten Fragekataloge sich in ihrer offiziellen Fassung für eine Beteiligung von Menschen, die mit theologischen Finessen nicht vertraut sind, nicht eigneten. Auch ist eine blosse Befragung noch keine umfassende Beteiligung, welche dialogische Prozesse und den Einbezug des Volkes Gottes in Beratungsprozesse verlangen würde.

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Synodengespräche zur vatikanischen Umfrage Ehe und Familie

Ein Hinhören auf die Menschen war sogar über die Beteiligung der Kirchenglieder hinaus deswegen gefragt, weil das Dokument selbst dem Anspruch nach mit dem Hören beginnt (vgl. Nr. 3 und 4 sowie die Überschrift des ersten Teils). Wie schon bei den Lineamenta ist jedoch zu beklagen, dass hier in manchen Hinsichten primär auf die eigenen Diagnosen gehört wird. Das Hören auf Erfahrungen, die Menschen als Ehepartner und Eltern machen, spiegelt sich im Text nur andeutungsweise wieder. Die geforderte analytische und differenzierte Herangehensweise (vgl. Nr. 6) würde nicht zuletzt ein Hören auf humanwissenschaftliche Einsichten verlangen, welches weithin ausfällt.

Es wäre dringlich, die traditionellen kirchlichen Perspektiven mit zeitgenössischen soziologischen, kulturhistorischen oder psychologischen Diskursen zu konfrontieren und zu vermitteln. Andernfalls müsste die kirchliche Beziehungs- und Sexualethik in eine fideistische Schieflage geraten.

Immerhin hat im Kontext der Anforderungen an begleitende Seelsorgende in Nr. 32 neu eine positive Erwähnung der „Psychologie der Familie“ in den Text Eingang gefunden.

Die Aufgabe des zweifachen Hörens

Der lange synodale Weg hat gleichwohl bereits jetzt manche Früchte getragen. In manchen Hinsichten haben die Voten der Ortskirchen die Wahrnehmung geschärft: Der erste Teil geht detaillierter als vorher auf einzelne Herausforderungen ein, die z.B. mit den Folgen von Krieg, Migration und Armut für familiale Situationen verbunden sind. Wenn es um Familien in äusseren Krisen- und Notsituationen, ja traumatischen Ereignissen (vgl. Nr. 9; 25) geht, sind die Beschreibungen eng an deren realer und schwieriger Situation orientiert.

Gegen die westliche Kultur jedoch richtet sich weiterhin und stereotyp eine verurteilende Diagnose: Ihr „Individualismus“ gilt als negatives Vorzeichen für Ehe und Familie. Vergessen ist hier die Kunst, welche das II. Vatikanische Konzil in der Pastoralkonstitution Gaudium et spes beherrschte: Es nahm die zeitgenössische Kultur in ihren Schwächen und Stärken, mit ihren Risiken und Chancen wahr und war so dialogfähig (vgl. so ansatzweise Nr. 82).

Die Bischöfe werden in diesen Hinsichten nachjustieren müssen, um eine gerechte Wahrnehmung auch unserer Kultur zu ermöglichen. Einem gewissen Eurozentrismus kann man vorwerfen, dass er die eigenen Perspektiven anderen Kulturen aufnötigen möchte. Wenn wir diesbezüglich umdenken müssen, dürfen wir gleichwohl die berechtigte Erwartung pflegen, dass die Herausforderungen unserer Kultur adäquat beschrieben und angenommen werden. Dazu würde gehören, dem Thema der Partnerschaft gegenüber dem der Familie mehr Gewicht einzuräumen. Entsprechend mehr Aufmerksamkeit müsste die Herausforderung zur Gestaltung von Beziehungen gewinnen, gerade auch in der Balance von Individualität und Partnerschaft bzw. von Autonomie und Verbundenheit.

Denn: Auch für die westliche Kultur besteht die Aufgabe in einem „zweifachen Hören …: dem Hören auf die Zeichen Gottes und dem Hören auf die Geschichte der Menschen sowie in der zweifachen und einzigen Treue, die daraus folgt“ (Nr. 3). Auch hier ist die Kirche auf die „doppelte Treue zum Evangelium Jesu und zum zeitgenössischen Menschen“ verpflichtet (Nr. 79).

Die Kunst der Unterscheidung

Abschliessend zum ersten Teil des „Hörens“ werden Herausforderungen an die Seelsorge formuliert. Sie müsse  „die Menschen in ihrer konkreten Existenz annehmen …, sie in ihrer Sehnsucht nach Gott und in ihrem Wunsch, sich ganz als Teil der Kirche zu fühlen, ermutigen, auch jene, die eine Erfahrung des Scheiterns gemacht haben oder sich in verzweifelten Situationen befinden“ (Nr. 35). Erinnert wird, dass es sich auch bei sog. „Fernstehenden“ um Menschen handelt, „die von Gott geliebt werden und dem pastoralen Handeln der Kirche am Herzen liegen“, zumal die tatsächliche Distanz zur Kirche nicht immer gewollt sei: „Häufig wird diese durch das Verhalten Dritter hervorgerufen oder manchmal auch erlitten“ (Nr. 36).

Schon in diesen den ersten Teil abschliessenden Bemerkungen klingt ein Thema an, das in den beiden folgenden Teilen wie ein Refrain wiederholt wird: Die Seelsorger müssen „die Pluralität der konkreten Situationen berücksichtigen“ (Nr. 36). Die in den Lineamenta schon vorhandenen Hinweise auf die Pluralität und Unterschiedlichkeit der Situationen wurden in auffälliger Weise vermehrt.

Es zeichnet sich ab, dass die Synode den Ortskirchen die konkrete Gestaltung ihrer Sorge für Ehe und Familie nicht wird abnehmen können. Zu divers sind die Kulturen (die eine Sinfonie der Verschiedenheiten bilden: Nr. 83); zu unterschiedlich sind aber auch die je besonderen Lebenssituationen von Menschen.

Das Instrumentum laboris mahnt dazu, diese Situationen angemessen zu unterscheiden (Nr. 64; 81; 98; 107 u.ö.) sowie eine Sprache zu sprechen, die nicht moralisierend und juridisch ist, sondern sensibel für die Lebensumstände der einzelnen Personen (Nr. 78) und die jeweiligen Kontexte (Nr. 99). Wurde zuvor betont, dass die Familien auch selbst Subjekt der Familienpastoral sind (vgl. Nr. 71), so kommt nun wenigstens anfanghaft in den Blick, dass Menschen für ihre Lebensentscheidungen und Einstellungen auch selbst Motivationen haben, die „aufmerksamer zu betrachten“ sind (vgl. Nr. 65; 102).

Damit wird ein hoher Anspruch an die Pastoral formuliert. Entsprechend häufig erwähnt das Dokument die Seelsorgenden, die je vor Ort mit den Menschen unterwegs sind und in diffizilen Situationen eigenverantwortlich handeln müssen. Dabei wird die Aufmerksamkeit der Synode nicht nur auf die Priester gerichtet, sondern mehrfach ausdrücklich in offener Bedeutung auf die Seelsorgenden (agenti / operatori pastorali). Auch die kirchliche Gemeinschaft wird in ihrer unterstützenden Aufgabe stärker in die Pflicht genommen. Hier dürften Voten der Ortskirchen noch deutlicher gemacht haben, dass ein „Stil des Empfangens“ (Nr. 103) notwendig ist und die Menschen so angenommen werden müssen, wie sie sind, ohne sie zu verurteilen (vgl. Nr. 61).

Eigens findet Erwähnung, dass viele Stellungnahmen aus den Ortskirchen das Motiv des Weges besonders begrüsst haben (Nr. 110).

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Wie Jesus die Jünger nach Emmaus, so solle auch die Kirche mit den Menschen (gemeint sind im Kontext, die vom Zerbrechen von Beziehungen und Familien betroffen sind) auf dem Weg sein.

Dabei müsse sie manchmal schweigend zuhören, manchmal den Weg zeigen und manchmal hinter den Menschen stehen und sie ermutigen.

Die Sicht des Glaubens

Im zweiten Teil des Instrumentum laboris soll eine Unterscheidung der Geister im Blick auf die Berufung der Familie erfolgen. Dazu kommt die Perspektive des Glaubens ins Spiel. Dafür wird auf biblische Referenzstellen ebenso wie auf die kirchliche Lehre hingewiesen. Die Ehe wird vor dem Horizont der aufeinander bezogenen Schöpfungsordnung und Erlösungsordnung dargestellt.

Dabei bleibt es das Problem der kirchlichen Lehre, dass sie von einer eher abwertenden Sicht der Ehe (die lange Zeit nicht als Berufung verstanden wurde) zu einer Idealisierung übergegangen ist. Die entsprechenden Aussagen lösen nicht immer ein, dass die sakramentale Ehe „als Geschenk verkündet werden [muss], welches das Ehe- und Familienleben bereichert und stärkt, und nicht als schwer zu verwirklichen Ideal“ (Nr. 102).

Das Sakrament spricht der Ehe zu, dass sie sich bereichern lassen darf durch die göttliche Liebe: in den alttestamentlichen Referenzstellen die Bundesliebe Gottes, in der christologischen Variante die Liebe Christi zu seiner Kirche oder in der trinitätstheologischen Variante die innergöttliche Liebe im Leben der Dreieinigkeit. Manche ehetheologische Aussagen erwecken aber den Eindruck, dass von Eheleuten verlangt wird, dieser göttlichen Liebe gleichzukommen: „Die Art, wie Gott liebt, wird zum Massstab menschlicher Liebe“ (Nr. 50 mit Worten aus der Enzyklika Papst Benedikts XVI. Deus caritas est).

Hier besteht die Gefahr, dass die Liebe Gottes für Eheleute nicht mehr Gabe, Ansporn und Trost ist, sondern eine Forderung und ein Ideal, an dem die menschliche Liebe nur scheitern kann.

Hier wird die Spannung deutlich, die der Theologie des Ehesakramentes innewohnt: Sie soll sakramententheologisch die gnadenhafte Wirkung dieses Sakramentes beschreiben, muss aber berücksichtigen, dass es die Angefochtenheit und gar Zerbrechlichkeit der Ehe nicht aufhebt. Dies führt nicht selten zu gewundenen Formulierungen. An der Grenze des theologisch Sinnvollen bewegt sich etwa die folgende Aussage: „Der Primat der Gnade kommt in seiner Fülle zum Ausdruck, wenn die Familie Rechenschaft über ihren Glauben ablegt und die Eheleute ihre Ehe als Berufung leben“ (Nr. 75).

Es ist dies zugleich ein Beispiel für diverse Bezüge auf die „Fülle“, die in der Berufung der Ehe und Familie zu finden sei. Der Begriff soll wohl der Überzeugung Nachdruck geben, dass die sakramentale Ehe Beziehungen gut tut und sie nicht einschränkt. Der Begriff der Fülle weist aber auf eine eschatologische Vollendung voraus, die auf den irdischen Wegen ganz gleich welcher Lebensform immer nur fragmenthaft aufscheinen kann. Die im Alltag geforderte Beharrlichkeit und das Leiden an der Unvollkommenheit des eigenen Lebens und der Beziehungen wird dabei zu sehr unterbelichtet.

Umso erfreulicher ist, dass die im Instrumentum laboris neu hinzugekommenen Ab­schnitte mehr konkretes Leben in das Dokument hineingebracht haben (z.B. Nr. 43; 70; 105). Postuliert wird eine „inkarnierte Spiritualität der Familie“ (Nr. 51). Auch ist ein positiverer Ton in die Beschreibung dessen hineingekommen, was die theologische Tradition mit dem negativen Begriff der Unauflöslichkeit meint. Es geht um eine „Antwort des Menschen auf das tiefe Verlangen nach gegenseitiger und dauerhafter Liebe“ (Nr. 42).

Das Gesetz der Gradualität

Quer durch das Instrumentum laboris ziehen sich Hinweise auf jene ehelichen und familiären Situationen, die nicht den Normen der Kirche entsprechen. Die konkrete Auseinandersetzung damit erfolgt vor allem im dritten Teil des Dokumentes , das ausserdem auf Fragen der pastoralen Begleitung von Ehepaaren und Familien allgemein, z.B. in Ehevorbereitung und in Krisensituationen eingeht.

Dabei sind einige Vorzeichen zu beachten, die für die Erörterung des pastoralen Handelns der Kirche im Blick auf solche Situationen massgeblich sein müssen.

Dies ist zum einen

  • die Absichtserklärung, „von der konkreten Situation der Familien heute auszugehen“ (Nr. 58),
  • zum anderen die schon erwähnte Beachtung der Unterschiedlichkeit der Situationen.

Vor diesem Hintergrund wird eine „missionarische Umkehr gefordert: Man darf nicht bei einer rein theoretischen, von den wirklichen Problemen der Menschen losgelösten Verkündigung stehen bleiben“ (Nr. 76; vgl. auch Nr. 78).

Im Instrumentum laboris ist in diesem Kontext der Gedanke der Gradualität ausdrücklich wieder aufgenommen worden, der allerdings auch ohne Verwendung dieses Begriffs manchen Gedankengängen zugrundeliegt. Dadurch ist gewährleistet, dass es bei der Verwirklichung von Ehe und Partnerschaft auch in den Augen der Kirche nicht nur ein Alles oder Nichts gibt.

Fundamental für diese Einsicht ist die Unterscheidung zwischen Normen und den ihnen zugrundeliegenden Werten: „Es geht nicht allein darum, Normen vorzulegen, sondern Werte anzubieten, und damit auf eine Sehnsucht nach Werten zu antworten“ (Nr. 77). Darum gilt es, Lebenssituationen nicht bloss an Normen zu messen, sondern nach den in ihnen gelebten Werten Ausschau zu halten. Dabei ist für alle Lebensformen offenkundig, dass solche Werte immer nur prozesshaft verwirklicht werden.

Vor diesem Hintergrund kann das Instrumentum laboris z.B. in nicht kirchlich geschlossenen Zivilehen oder in Partnerschaften ohne Trauschein „jene positiven Elemente … erfassen, die … vorhanden sind“ (Nr. 98). Diese Situationen „müssen in konstruktiver Weise angegangen werden, indem versucht wird, sie in Gelegenheit für einen Weg“ hin zur Vollgestalt der kirchlichen Ehe zu verwandeln (vgl. Nr. 101).

Anders gesagt:

Es wird nicht mehr nur auf die Normen und auf das Sakrament geschaut, sondern auf das, was die Kirche in ihren Normen zu schützen versucht und was Inhalt des Sakramentes ist:

  • (ethisch gesehen) Werte und
  • (dogmatisch gesehen) die in Gott gründende menschliche Verbundenheit in Partnerschaft und Familie.

So lässt sich wahrnehmen, dass diese Werte und diese Wirklichkeit nicht ausschliesslich dort zu finden sind, wo die Normen eingehalten werden und das Sakrament identifiziert werden kann. Dies entspricht der alten Einsicht, dass die res sacramenti nicht schlechthin mit dem sacramentum zusammenfällt. Umgekehrt kann die Bereitschaft wachsen, anzuerkennen, dass im Rahmen von Normen und Sakrament die gemeinten Werte und Wirklichkeiten nicht schon automatisch und in wünschenswerter Weise realisiert sind. Eine graduelle Verwirklichung von Werten und Lebenswirklichkeiten ist ausserhalb von Normen und Sakrament möglich, und auch innerhalb von Normen und Sakrament rechnet ein prozesshaftes Denken mit der Notwendigkeit eines Wachsens im Blick auf Werte und Lebenswirklichkeit. Im Grenzfall könnte anerkannt werden, dass zwar die Norm realisiert ist, aber nicht die dazugehörigen Werte, und dass von der Wirklichkeit des mit der res verbundenen Sakramentes nur noch das „sacramentum tantum“ zurückgeblieben ist.

Die tatsächliche Realität der Zerbrechlichkeit der Familie

Damit muss sich der Blick auf die Situationen des Scheiterns richten. Das Instrumentum laboris nimmt die „tatsächliche Realität der Zerbrechlichkeit der Familie“ nüchtern wahr.

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Der Blick richtet sich auf die Verwundung und das Leid, welche die Betroffenen erfahren. Wohltuend ist die Einsicht, dass „Trennung und Scheidung oft eher mit Schmerz ‚erlitten‘, als aus freien Stücken gewählt werden“ (Nr. 106).

Dies ist eine gute Voraussetzung für die in Nr. 109 thematisierte „Kunst der Begleitung“, in der es gilt, „vor dem heiligen Boden des anderen sich die Sandalen von den Füssen zu streifen (vgl. Ex 3,5)“.

Als die Synode 2014 detailliert über das Abschlussdokument abstimmte, erhielten einige Abschnitte keine Zweidrittelmehrheit: die Texte über die kirchliche Situation von Personen, die nach Scheidung wiederverheiratet sind, sowie von Personen mit homosexueller Orientierung. In diesen Texten ging es noch nicht einmal um Entscheidungen. Es sollte lediglich der Stand der Diskussion referiert werden. Nach der Synode wurde deutlich, dass manche Bischöfe diesen Texten nicht zugestimmt haben, weil sie ihnen nicht weit genug gingen. Insofern ist die fehlende Zweidrittelmehrheit interpretationsbedürftig.

Vor allem aber muss man die Konstellation auch umgekehrt lesen. Ganz klar gab es keine Zweidrittelmehrheit (nicht einmal eine Mehrheit) gegen eine weitere Beratung dieser umstrittenen Themen. Deswegen wäre es sehr fragwürdig, wenn das Instrumentum laboris dazu keine Anhaltspunkte mehr geben würde. Faktisch hat man die Texte aus dem Abschlussdokument der Synode aufgenommen und jeweils noch durch zusätzliche Abschnitte ergänzt.

Im Blick auf die nach Scheidung zivil Verheirateten unterscheidet das Instrumentum laboris zwei verschiedene pastorale Perspektiven.

  • Die einen würden den betreffenden Personen nahelegen, den Weg der Umkehr einzuschlagen.

  • Andere hingegen wollten „diese Menschen unterstützen, indem sie sie einladen, nach vorne zu schauen, aus dem Gefängnis der Wut, der Enttäuschung, des Schmerzes und der Einsamkeit auszubrechen, um sich wieder auf den Weg zu machen“ (Nr. 107).

Was hier wie eine Alternative klingt, wird im Instrumentum laboris faktisch eher im Sinne von Phasen ausgelegt. Nach dem Scheitern einer Ehe kann man nicht rasch wieder zur Tagesordnung übergehen. Es braucht einen „Prozess der Bewusstwerdung bezüglich des Scheiterns und der Wunden, die es hervorgerufen hat“ (Nr. 123).

Das Instrumentum laboris erinnert zudem nachdrücklich an die Situation der Kinder, „die in jedem Fall unschuldige Opfer der Situation sind“ und für die „die besten Wege zu finden [sind], damit sie das Traum der familiären Spaltung überwinden und möglichst unbeschwert aufwachsen können“ (Nr. 112).

Darum benennt das Dokument die Pflicht der Kirche, „die getrennten Eheleute zu bitten, sich mit Respekt und Barmherzigkeit zu behandeln, vor allem um das Wohl der Kinder willen“. Sogleich fügt es an: „Einige halten es für erforderlich, dass auch die Kirche eine ähnliche Haltung denen gegenüber einnimmt, die den Bund gebrochen haben“ (Nr. 108).

Weil das „Brechen des Bundes“ auch als Erleiden erkannt wird (vgl. Nr. 106), wird mit Blick auf diejenigen, „deren eheliche Beziehung zerbrochen ist“, gefordert, „die verschiedenen subjektiven und objektiven Aspekte, welche die Trennung herbeigeführt haben, zu beachten“ (Nr. 113). Es werden nicht nur jene Personen gewürdigt, welche sich verlassen wiederfinden, sondern auch jene, die die Kraft haben, „ein Zusammenleben zu unterbrechen, das vom Erleiden beständiger und schwerer Misshandlungen gekennzeichnet war“ (Nr. 113).

Das Instrumentum laboris unterstreicht dann aber auch die in Nr. 107 genannte zweite Perspektive: den Blick nach vorn. So sehr es zunächst darum gehen muss, sich selbst seiner Verantwortung bewusst zu werden, so sehr meldet sich zu Recht „das Bedürfnis, Vertrauen und Hoffnung wieder zu finden“ (Nr. 108). Hier stellt sich die Frage, wie die Kirche dazu steht, dass Menschen Vertrauen und Hoffnung oft gerade dort wiedergewinnen, wo sie in eine zweite Partnerschaft eintreten.

Zum kirchlichen Umgang mit nach Scheidung Wiederverheirateten

Während als unumstritten gelten kann, dass die nach Scheidung Wiederverheirateten zur kirchlichen Gemeinschaft gehören und – wo dies gewünscht wird – pastoral zu begleiten sind, wird es Gegenstand der Beratung sein müssen, welche pastoralen Wege die Pastoral konkret gehen kann. Nr. 119 lässt die Misslichkeiten erkennen, welche jene Wiederverheirateten zugemutet wird, welche sich für den „Weg der Enthaltsamkeit“ entschlossen haben, da sie zwar „eigentlich“ zum Sakramentsempfang zugelassen sind, dies aber an einen Ort, „an dem ihre Situation nicht bekannt ist“. Nr. 121 gibt die „bisher praktizierten Formen des Ausschlusses im liturgisch-pastoralen, im erzieherischen und im karitativen Bereich“ zur Reflexion über ihre Angemessenheit auf.

Vorgeschlagen wird ein Weg der Busse, der unter der Verantwortung des Diözesanbischofs zur Zulassung zu den Sakramenten führen könnte (Nr. 122f; so schon im Abschlussdokument der letzten Synode).

Neu und weiterführend ist der Vorschlag eines Vorgehens, bei dem ein Priester in einer der Situation adäquaten Weise seine Vollmacht des Bindens und Lösens ausübt (Nr. 123).

Zum Referat jener Stimmen, welche keine Veränderung der pastoralen Praxis wünschen, wird lediglich auf zwei Texte der Kurie hingewiesen, was dieser Position nicht gerade besonderes Gewicht gibt.

Neu ist auch der explizite Hinweis auf die Praxis der Orthodoxen, eine nach Scheidung eingegangene Beziehung auf der Basis des Konzepts der „Ökonomie“ zu segnen. Sie wird allerdings (in ökumenischem Kontext) lediglich referiert und nicht direkt zur Diskussion gestellt. Die Präsentation ist etwas schillernd: Sie betont, dass hinter der orthodoxen Praxis eine andere Auffassung der Trauung stehe. Der deutsche Text übersetzt hier: „unterschiedliche theologische Vorstellung im Hinblick auf die Ehe“. Im Italienischen steht allerdings „nozze“, so dass wohl nicht eine eigentlich ehetheologische Differenz gemeint ist (eine solche jedenfalls ist in Texten wie UR 15 auch nicht problematisiert worden), sondern die Frage, wie die Ehe zustandekommt[2], was allerdings für die Beurteilung der orthodoxen Anwendung der Ökonomie nicht relevant ist. Die praktizierte Segnung wird als Bussfeier deklariert. Die Differenziertheit orthodoxer Einschätzungen, ob die zweite Ehe sakramental zu verstehen ist, kommt nicht zur Sprache. Wohl aber hebt das Instrumentum laboris eigens hervor, dass die orthodoxe Praxis keine Infragestellung der Monogamie und der Einzigkeit der Ehe bedeutet. In dieser Weise hat sich die römische Kirche stets (z.B. auf dem Konzil von Trient) gehütet, diese Praxis zu verurteilen. Nach Auffassung vieler könnte sie für den Westen vorbildhaft sein – es liegt an der Synode, ob dies auch so thematisiert wird.

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Weitere Themen

Während die bisher die konfessionsverbindenden Ehen nur am Rande zur Sprache kamen, ist nun explizit die Stimme derer zu hören, welche sich wünschen, dass die anderskonfessionellen Partner zum Empfang der Eucharistie zugelassen werden (Nr. 128). Allerdings wird bei den Referenztexten nur auf jene mit Blick auf die orientalischen Kirchen hingewiesen.

Die Ausführungen zu den Personen mit homosexueller Orientierung sind um einen Absatz ergänzt worden, welche die Achtung von deren Würde einschärfen. Etwas seltsam mutet an, dass zuerst von (Herkunfts-?)„Familien, in deren Mitte Menschen mit homosexueller Orientierung leben“ (Nr. 130; vgl. Nr. 131), gesprochen wird und erst sekundär von diesen Menschen selbst. Eine nicht nur abwehrende Auseinandersetzung mit dem Thema findet nicht statt.

Weitere Entfaltung fand im Instrumentum laboris das Thema der Offenheit für das Leben, mit Bezügen auf Themen wie der Annahme behinderter Kinder, Adoption, Abtreibung sowie mit Bezügen zur bioethischen Diskussion.

Neben der schon in den Lineamenta enthaltenen positiven Erwähnung der Anerkennung der besseren Ausdrucksmöglichkeiten (ungut übersetzt mit „Redefreiheit“) und Rechte der Frau und der Kinder (jetzt Nr. 6) enthält der Text neu einen längeren grundsätzlichen Passus über die Rolle der Frau in der Kirche. Weil festgestellt wird, dass es in verschiedenen Ländern und Kontexten immer noch Ungleichheit zwischen Mann und Frau herrscht, nimmt das Instrumentum laboris die Kirche selbst in Pflicht:

„Eine grössere Wertschätzung ihrer Verantwortung in der Kirche könnte zur Anerkennung der massgeblichen Rolle der Frau beitragen: ihre Beteiligung an Entscheidungsprozessen, ihre nicht nur formale Teilnahme an der Leitung einiger Institutionen; ihre Einbeziehung in die Ausbildung der Priester“ (Nr. 30).

Ausblick

Am 24. Juni 2015 äusserte Papst Franziskus auf dem Petersplatz, der Ausdruck der „sogenannten irregulären Situationen“ gefalle ihm nicht [3]. Gemeint war der kirchenrechtliche Begriff für jene ehelichen und familiären Situationen, die den Normen der katholischen Kirche nicht entsprechen. Wenn man das Instrumentum laboris liest, kann einem jedenfalls durchaus aufgehen, warum dieser Begriff zu problematisieren ist. Die Menschen, die in den sogenannten irregulären Situationen leben, sind Menschen, die auf ihre Weise ihr Leben bewältigen, in ihrem Rahmen die Werte verwirklichen, die sie erkannt haben, die versuchen, mit Zärtlichkeit auch die schwierigen Situationen zu bewältigen (Nr. 70). Der Begriff des „Irregulären“ misst diese Menschen an einer Norm, ohne das im Instrumentum laboris geforderte konkrete und unterscheidende Hinsehen zu verwirklichen. Wenn die Synode dazu beiträgt, sich mehr an den konkreten Menschen zu orientieren, ist viel gewonnen.

Verweise:

[1] Dazu habe ich früher einige Beobachtungen vorgelegt, die im Blick auf die betreffenden Textteile weiterhin gelten: vgl. http://www.theologie-und-kirche.de [2] Hierzu schreibt KKK 1623 in einer bezüglich der lateinischen Sicht sehr vorsichtigen Formulierung: „In der lateinischen Kirche ist man allgemein der Auffassung, dass die Brautleute selbst als Übermittler der Gnade Christi einander das Ehesakrament spenden, indem sie vor der Kirche ihren Ehewillen erklären. In den östlichen Liturgien wird dieses Sakrament, das ‚Krönung‘ genannt wird, durch den Priester oder Bischof gespendet“. [3] Siehe http://w2.vatican.va/content/francesco/it/audiences/2015/documents/papa-francesco_20150624_udienza-generale.html (9.7.2015).