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SRF-Ombudsmann lehnt Beanstandungen ab

SRF-Ombudsmann lehnt Beanstandungen ab
Wort zum Sonntag: Sprecher Arnold Landtwing. Foto: Merly Knörle
Gleich zwei Beanstandungen gingen beim Ombudsmann von SRF auf das «Wort zum Sonntag» ein, das Arnold Landtwing am 20. Oktober 2017 unter dem Titel «Sonntagsruhe» gehalten hatte. Letzte Woche veröffentlichte SRF auf der Homepage die Antwort des Ombudsmanns: Er weist beide Beanstandungen in allen Punkten zurück.
15. Januar 2018 Katholische Kirche im Kanton Zürich

Das Wort zum Sonntag ist eines der ältesten Formate auf SRF und wird jeden Samstagabend um 20 Uhr zur besten Sendezeit ausgestrahlt. Am 20. Oktober 2017 kommentierte Arnold Landtwing die stillschweigende Ausweitung der sonntäglichen Ladenöffnungszeiten in der Stadt Zürich. Er plädierte für den Schutz der Sonntagsruhe, die er als «3000 Jahre alte Burnoutprophylaxe» bezeichnete.

 

«Wort zum Sonntag» regt an - und manchmal auf

Dass das «Wort zum Sonntag» nicht nur anregt, sondern auch aufregen kann, zeigen die Reaktionen. Einen Tag nach der Ausstrahlung trafen gleich zwei Beanstandungen beim SRF-Ombudsmann ein. Landtwing habe sich übelsten politisch/ideologischen Missbrauch der Sendeplattform geleistet, lautete die eine Beanstandung, es sei eine rein politische Meinungs- und Stimmungsmache unter falschem Deckmantel gewesen die zweite.

Judith Hardegger, Redaktionsleiterin von Radio und Fernsehen SRF nahm als Verantwortliche für «Sternstunden» Stellung, analysierte Landtwings Beitrag und stellte fest: «Stets deklariert er pointierte Äusserungen als seine Meinung. Da aktuell weder Abstimmungen noch Unterschriftensammlungen zum Thema Sonntagsarbeit lanciert sind, widerspricht dieser Meinungskommentar auch an keiner Stelle den publizistischen Leitlinien. Somit halte ich zusammenfassend fest, dass aus Sicht der Redaktion die Sendung das ihr zugesprochene Mandat erfüllt hat und bitte Sie, die Beanstandung von Herrn X zurückzuweisen.»

Keinerlei Verstoss gegen Radio- und Fernsehgesetz

In einer eigenen, persönlichen Bewertung bekannte sich der Ombudsmann zu einer liberalen Haltung bezüglich Ladenöffnungszeiten, die der Meinung Landtwings diametral entgegensteht. In einem kurzen Exkurs lieferte er anschliessend eine kleine Weiterbildung zum Thema «Meinung» im Journalismus und unterschied zwischen referierenden, interpretierenden und kommentierenden Darstellungsformen. Weil es ein Gast-Kommentar aus biblischer Sicht war und Landtwing ihn biblisch abstützen konnte, sah der Ombudsmann jedoch keinen Grund, auf die Beanstandungen einzutreten: «Es gibt daher keinerlei Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz und daher auch keinen Anlass für mich, Ihre Beanstandung zu unterstützen.»

Theologisch fundierter Kommentar

In «Blickpunkt Religion» berichtete am 14. Januar 2018 Judith Wipfler auf SRF 2 vom theologisch fundierten Kommentar zur Heiligung des Sonntags, der diesen auch als kollektiven Ruhetag loben dürfe.

Arnold Landtwing nimmt die Ablehnung beider Beanstandungen erfreut zur Kenntnis: «Die Beanstandungen zeigen, dass das Wort zum Sonntag durchaus als ernsthafte Stimme wahrgenommen wird. Die Ablehnung der Beanstandungen durch SRF-Ombudsmann Roger Blum bestätigt, dass ich für meinen Kommentar aus christlicher Sicht journalistisch sauber gearbeitet und die publizistischen Leitlinien von SRF eingehalten habe. Die umfangreichen Abklärungen SRF-intern sowie die ausführlichen Antworten inklusive Mehrwert einer kurzen Weiterbildung zum Thema Meinung im Journalismus zeugen von bestem Service public. Wo sonst gibt es das?».