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Neues Gleichgewicht für die Kirche

Neues Gleichgewicht für die Kirche
Mit «Checks and Balances» wird ein System der Gewaltenteilung bezeichnet, das vor allem in den USA angewendet wird. Während der amtierende amerikanische Präsident dieses System in eine Krise gestürzt hat, legt die Amtsführung von Papst Franziskus – nach Kirchenrecht ein absoluter Monarch – eine Diskussion über Gewaltenteilung in der katholischen Kirche nahe.
09. August 2018 Katholische Kirche im Kanton Zürich

Weitere Themn im aktuellen forum: Die Ruhe in Person, Dank an die Heilkraft, Die Kirche ist keine Geisel u.a.

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In seinem Essay fragt der deutsche Kirchenhistoriker Hubert Wolf: Wäre ein System der Gewaltenteilung in der katholischen Kirche tatsächlich so beispiellos, wie es das aktuelle Kirchenrecht vorgibt?

 

«Tübingen/Sursee 1980: Johannes Paul II. ist zurückgetreten. Er kam damit seiner Absetzung durch das Konzil zuvor. Hintergrund ist die Auseinandersetzung um den Schweizer Theologen Hans Küng, dem der Papst im Dezember vergangenen Jahres die kirchliche Lehrerlaubnis entzog.
Küng hat einen Lehrstuhl in Tübingen inne. Der Bischof von Rottenburg-Stuttgart, zuständig für die dortige Katholisch-Theologische Fakultät, lehnte die Entscheidung des Papstes ab; dieser greife damit in seine Kompetenz als Nachfolger der Apostel ein, hiess es. Ein Gespräch im bischöflich-päpstlichen Vermittlungsausschuss scheiterte. Deshalb appellierte der Bischof an ein Konzil. Dieses lud den Papst vor, um die Angelegenheit und ihre weltweiten Folgen zu diskutieren. Da der Papst sich weigerte, seine Entscheidung zu überdenken, leitete das Konzil ein Amtsenthebungsverfahren ein.
Vatikanexperten rechnen nun damit, dass der neue Papst nach seiner Wahl die Entscheidung seines Vorgängers zurücknimmt und sich um eine Kompromisslösung bemüht. Dieses Verfahren entspricht dem Prinzip der Gewaltenteilung zwischen dem Papst, den Bischöfen und dem Konzil, wie es sich über zweitausend Jahre hinweg entwickelt hat.»

 

So oder so ähnlich hätte eine Agenturmeldung zum «Fall Küng» aussehen können,wenn in der katholischen Kirche tatsächlich ein System der «Checks and Balances» institutionell verankert wäre. Viele hätten es sich wohl so gewünscht, andere wären entsetzt gewesen. Denn die Grundprinzipien moderner Verfassungen gelten hier nicht, sie werden von Lehramt und Kirchenrecht sogar ausdrücklich verworfen. Legislative, Exekutive und Judikative sind dezidiert nicht getrennt. 
Der Papst ist nicht nur der oberste Lehrer und oberste Priester der katholischen Kirche; als ihr oberster Leiter ist er allein auch der oberste Gesetzgeber, Regent und Richter. Und er wird niemals evaluiert, kann er doch als Stellvertreter Jesu Christi auf Erden von niemandem gerichtet werden, ausser von Gott selbst am Ende der Tage.
Der Papst ist unfehlbar in Glaubens- und Sittenfragen, «aus sich selber, nicht aber durch die Zustimmung der Kirche», wie es das Erste Vatikanische Konzil 1870 im Unfehlbarkeitsdogma formuliert hat. Gegen Entscheidungen des Papstes bei einem Konzil Berufung einzulegen, wurde dort sogar ausdrücklich verboten. Der Papst verfügt kraft seines Amtes in der Kirche über «die höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann» – so steht es im gültigen Kirchenrecht.

 

Wann hat man je die Macht eines Herrschers weitreichender definiert? Die Papstgewalt ist nicht überbietbar, letztverbindlich und umfassend; sie ermöglicht den rechtlichen Zugriff bis zum letzten Gläubigen. Der Papst kann in jede Diözese und jede Ordensgemeinschaft hineinregieren. Und er kann nach Gutdünken handeln. Die Bischöfe sind im Grunde nur «Oberministranten des Papstes». Einen Grundrechtskatalog mit Katholikenrechten sucht man im Kirchenrecht genauso vergeblich wie eine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Katholiken müssten also, wenn sie sich vom Papst ungerecht behandelt fühlten, den Papst beim Papst selbst anzeigen, weil der Angeklagte auch der zuständige Richter wäre. Checks and Balances sind in der katholischen Kirche somit eine absolute Fehlanzeige.

 

Also Ende der Diskussion? Das würde nur gelten, wenn diejenigen Recht hätten, die die katholische Kirche für grundsätzlich nicht reformierbar halten, weil sie von Jesus Christus genauso gegründet wurde, wie sie noch heute ist. Das erweist sich aber historisch gesehen als Ammenmärchen. Die Kirche hat sich in der Geschichte vielmehr nachdrücklich entwickelt, sie hat sich neuen historischen Herausforderungen gestellt und immer neue Anpassungen in ihrer Verfassung und Lehre vorgenommen.

 

Daraus ergibt sich zweierlei: Erstens steht die Struktur der Kirche nicht endgültig fest, sie kann sich auch heutigen Herausforderungen anpassen. Zweitens liegt in der Geschichte der Kirche eine Vielzahl von Modellen bereit, die vergessen oder unterdrückt worden sind, auf die bei einer anstehenden Reform zurückgegriffen werden kann. Denn Reform kommt ursprünglich von re-formare und das heisst: zurückformen, eine Form wieder annehmen, die es schon einmal gab. Dies gilt auch und gerade für die Balance zwischen verschiedenen Interessen, Institutionen und Ebenen in der Kirche.
Das Papsttum war mehrfach nicht in der Lage, die Einheit der Kirche zu garantieren. Die wechselvolle Geschichte der Doppelwahlen, der Päpste und Gegenpäpste, legt davon beredtes Zeugnis ab. Wenn die sorgsam austarierte Balance zwischen kollegialen und monarchischen Elementen missachtet wurde, weil das Papsttum sich absolut setzte, geriet die Kirche mit schöner Regelmässigkeit in tiefe Krisen. Besonders drastisch zeigte sich dies im Grossen Abendländischen Schisma von 1378 bis 1417. Damals gab es zunächst zwei Päpste – einen in Rom und einen in Avignon – und ab 1409 sogar drei. Die Krise konnte nur durch das Konzil von Konstanz (1414–1418) gelöst werden, das drei Päpste absetzte und als Konzil – also nicht als Kardinalskollegium – einen allgemein anerkannten Papst wählte: Martin V.

 

Dazu musste sich jedoch das Konzil über den Papst stellen und dessen Exekutive eine souveräne Legislative entgegensetzen. Das Konzil erklärte daher ausdrücklich, nur es selbst, nicht der Papst, repräsentiere legitimerweise Christus und die Christenheit: «Ihm ist jeder, unabhängig von Stand und Würde, auch der Papst…, zum Gehorsam verpflichtet», heisst es im berühmten Dekret «Haec Sancta» vom 6.  April 1415.
Für den Fall, dass die Päpste ihre Machtfülle erneut überdehnen sollten, etablierte das Konzil ein ständiges Kontrollorgan. Zunächst nach fünf, dann nach sieben und schliesslich alle zehn Jahre sollte ein Konzil zusammentreten. Der Papst verfügte demnach zwar über die aktuell notwendige Regierungsgewalt, vor allem im exekutiven Bereich, die eigentliche Vollmacht zur Leitung der Kirche aber lag beim Konzil, nicht nur auf dem Feld der Gesetzgebung, sondern auch der Rechtsprechung. Wenn der Papst seine Vollmachten missbrauchte, sollte sofort ein ausserplanmässiges Konzil zusammentreten, das ihn anklagen und zur Not auch absetzen konnte. Und solange ein Konzil tagte, ruhte die Vollmacht des Papstes.
Das Konzil von Basel (1431–1449) versuchte dem Papst auch die Exekutive zu entziehen und errichtete eine eigene konziliare Kurie. Hier drohte die Balance zwischen Kollegialität und Monarchie, zwischen Konzil und Papst, zur anderen Seite, zugunsten des Konzils, aus dem Gleichgewicht zu geraten, was zum Scheitern dieses Modells beitrug. Jedenfalls begannen die Päpste, die Konzilien als Kontrollinstanz zu fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Das ist ein wesentlicher Grund dafür, warum das Konzil von Trient, das auf Luther und andere Reformatoren reagieren sollte, von den Päpsten immer wieder verschleppt wurde und erst 1545 begann, als sich die Kirchenspaltung schon verfestigt hatte.

 

Ein weiteres Modell für innerkirchliche Checks and Balances stammt aus der katholischen Soziallehre: das Subsidiaritätsprinzip, das die katholische Kirche erfunden und zum Exportschlager in Politik und Gesellschaft gemacht hat, das aber in der Kirche selbst angeblich nicht gilt. Subsidiarität meint den Vorrang der kleineren sozialen Einheit vor der grösseren. Probleme sollen zunächst einmal dort gelöst werden, wo sie entstehen. Und erst wenn die untere Ebene überfordert ist, darf – und muss – sich die nächsthöhere helfend einmischen.
Auf die Kirche übertragen, bedeutet das: Zuerst sind die Pfarrgemeinden gefragt, dann die Dekanate, dann die Diözesen, dann die Bischofskonferenzen. Und erst wenn diese keine Lösung finden, dann ist die Römische Kurie am Zug. Hier geht es um eine Balance zwischen unten und oben in der Kirche. Die Bischöfe müssen hier jedoch bereit sein, Verantwortung zu übernehmen, und sich mutig mit ihrem gesamten Gewicht in die Waagschale zu werfen. Das ist nicht immer einfach, wie der Versuch der Deutschen Bischofskonferenz zeigt, die Zulassung evangelischer Ehepartner zur Eucharistie neu zu regeln.

 

Aber auch für die oberste Ebene der Kirche bietet die Kirchengeschichte ein gelungenes Modell an, um Macht auszubalancieren. Ein Beispiel dafür, wie es nicht funktioniert, ist der Fall des Piusbrüder-Bischofs Williamson, dessen Exkommunikation Benedikt XVI. 2009 aufhob, ohne zu wissen, dass dieser mehrfach den Holocaust geleugnet hatte. Die Information war in Rom durchaus vorhanden, gelangte aber nicht zum Papst. Das lag daran, dass es keine gemeinsame Beratung des Papstes mit seinen «Ministern», den Präfekten der einzelnen Kongregationen, gab, sondern nur Einzelaudienzen, über deren Vergabe der Privatsekretär des Papstes wesentlich mitentscheidet.
Als historisch fundierte Lösung bietet sich hier das Konsistorium an, das im 11. Jahrhundert als Senat des Papstes erfunden wurde und vier Mal in der Woche tagte. Die damals rund zwanzig Kurienkardinäle bildeten so etwas wie ein Kabinett, sodass es keine einsamen Entscheidungen eines uninformierten Papstes geben konnte. Vielmehr musste der Pontifex jeden Kardinal einzeln fragen: «Was hältst Du von der Sache?» Dadurch wurden monarchische Entscheidungen an der Spitze der Kirche kollegial eingehegt, was bis ins 16. Jahrhundert gut funktioniert hat.
Heute scheint das Konsistorium mitunter nur noch der wichtigste Gesangverein der katholischen Kirche zu sein, der Entscheidungen des Pontifex andächtig lauschen und dann das Te Deum anstimmen darf.

 

Die Kirche ist keine Demokratie, aber es steht auch nirgends geschrieben, dass sie eine absolute Monarchie sein muss. Sie hat in ihrer Geschichte gute Erfahrungen mit Modellen der Kontrolle und des Ausgleichs gemacht, auch wenn sie diese natürlich nie Checks and Balances genannt hat, sondern Synodalität, Subsidiarität und Kollegialität. Diese historischen Modelle liegen bereit. Was spricht dagegen, sie heute fruchtbar zu machen? Heisst es doch schon beim Apostel Paulus: «Prüft alles, das Gute behaltet.»

 

Text: Hubert Wolf