Konflikt in der Kirchgemeinde St. Felix und Regula
Hintergrund dieses ungewöhnlichen Vorgangs ist die Unzufriedenheit vieler portugiesischstämmiger Mitglieder der Kirchgemeinde mit der Gemeindeleiterin.
Die Rekurskommission hatte eine Beschwerde der Präsidentin der Kirchgemeinde aus formellen Gründen abgelehnt. Das Bundesgericht in Lausanne kommt in seinem Urteil vom 20. Februar nun zum Schluss, die Rekurskommission müsse sich materiell mit den von der Klägerin vorgebrachten Gründen auseinandersetzen.
In der Körperschaft der Katholischen Kirche im Kanton Zürich gilt die Gewaltenteilung. Es ist deshalb nicht Aufgabe des Synodalrats, inhaltlich den Entscheid des Bundesgerichts zu kommentieren. Der Synodalrat würde es aber sehr begrüssen, wenn die Rekurskommission möglichst rasch zu einem Entscheid fände, damit der Konflikt in Felix und Regula endlich beigelegt werden kann.
Kommentare anzeigen