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Zürich hält an der Option eines eigenen Bistums fest

Zürich hält an der Option eines eigenen Bistums fest
Mit dabei an der Sitzung der Synode vom 7. Dezember: srf Schweiz Aktuell. Foto: screenshot/SyR
Die Synodalen lehnten am 7. Dezember überaus deutlich die Überweisung eines Postulats zu einer neuen Verwendung des Bistumsfonds mit rund 1,2 Millionen Franken ab. Ebenso eine beantragte Streichung von 150‘000 Franken im Budget 2018 für die Restaurierung der Totentanzbilder im geplanten und aktuell sistierten Domschatzmuseum in Chur. Freuen dürfen sich kirchliche Angestellte bis 49 Jahre über eine fünfte Ferienwoche.
08. Dezember 2017 Katholische Kirche im Kanton Zürich

In Anwesenheit des Schweizer Fernsehens sprach sich die Synode mit 82 zu 3 Stimmen gegen die Überweisung eines Postulats aus, welches eine neue Verwendung des Bistumsfonds verlangte und von über 20 Mitgliedern unterzeichnet worden war. Sie folgten damit dem Synodalrat, der das Postulat vor allem aus drei Gründen nicht entgegennehmen wollte. Einmal, so Synodalratspräsident Benno Schnüriger, habe sich am Status des Kantons Zürich als Administrationsgebiet des Bistums Chur nichts geändert. Zudem werde 2019 ein neuer Bischof gewählt. Und schliesslich halte der Synodalrat nach wie vor an der Option eines Bistums Zürich fest.

Selbst als Kopf des Postulats empfahl er seinen Kolleginnen und Kollegen, seinem Ansinnen nicht zu folgen: Synodale Elmar Weilenmann vor dem Zürcher Rathaus. Foto: Aschi Rutz  

Totentanzbilder gaben zu reden
Bei der Beratung des Budgets gab vor allem der Antrag für eine Streichung des Beitrags zur Restaurierung der Totentanzbilder im geplanten Domschatzmuseum in Chur zu reden. Es mache keinen Sinn, so Synodale Elmar Weilenmann, diesen Betrag in den Voranschlag 2018 einzustellen, nachdem die Errichtung dieses Museums auf sehr wackligen Füssen stehe. Schliesslich wurde der Antrag mit 51 zu 37 Stimmen abgelehnt. Keine Chance hatte auch eine vorgeschlagene Streichung von 25‘000 Franken als Beitrag zur Unterstützung muslimischer Gemeinden, die von der Direktion der Justiz und des Innern koordiniert wird.

Der Voranschlag 2018 sieht bei einem Aufwand von 59 Millionen Franken und Einnahmen von 59,7 Millionen Franken einen Ertragsüberschuss von 700‘000 Franken vor.

Beitragsleistungen wie bisher an THC und Priesterseminar
Bei der Vorlage zur Mitfinanzierung der Theologischen Hochschule Chur (THC) und des Priesterseminars war ein jährlicher Betrag in der Höhe eines Frankens pro Katholikin respektive Katholik unbestritten. Hingegen wollte die Finanzkommission bei der Sicherung eines strukturellen Mittelbaus mit Assistenzstellen den Betrag (CHF .-30 pro Katholik) kürzen, um damit andere Kantone des Bistums Chur an ihre Verpflichtungen zu erinnern. Dieses Ansinnen wurde nur knapp mit 47 zu 44 Stimmen verworfen. 

Fünf Wochen Ferien zwischen 20 und 59
Die Synodalen stimmten grossmehrheitlich einer fünften Ferienwoche für alle kirchlichen Angestellten bis zum 59. Altersjahr zu. Sie folgten damit den Argumenten der Finanzkommission, welche sich mit der zusätzlichen Ferienwoche eine verbesserte Konkurrenzfähigkeit und eine höhere Personalzufriedenheit mit geringen Kostenfolgen verspricht. Mit fünf Wochen Ferien für alle Angestellten zwischen 20 und 59 Jahren und sechs Wochen ab 60 sowie einem vierwöchigen Vaterschaftsurlaub seit zehn Jahren konsolidiert die Katholische Kirche im Kanton Zürich ihre Stellung als fortschrittliche und familienfreundliche Arbeitgeberin.

Zustimmung zur Teilrevision der Geschäftsordnung
Das katholische Parlament wählte an der Sitzung schliesslich noch Tobias Grimbacher, Zürich-Allerheiligen, und Monika Schiesser, Herrliberg, als neue Mitglieder in die Sachkommission Seelsorge. Es segnete auch eine Teilrevision seiner Geschäftsordnung einstimmig ab.

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