Kirche aktuell

Wussten Sie, dass ...

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Informationsbeauftragter Synodalrat bis Ende November 2022
Aschi Rutz

Informationsbeauftragter Synodalrat bis Ende November 2022

Aschi Rutz
08. Mai 2014

… es bei der Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe» am 18. Mai um Beibehalten oder Abschaffen der Kirchensteuern für juristische Personen geht? Und um nichts anderes?

Wer nämlich die Plakate der Initianten zur Vorlage sieht, könnte leicht zu einem anderen Schluss kommen. «Für faire Kirchensteuern» steht da in grossen Lettern, was den Eindruck erweckt, wer für faire Kirchensteuern sei, müsse am 18. Mai ein JA in die Urne legen. Es ist mehr als unlauter und unfair, wenn faire Kirchensteuern und gleichzeitig deren Abschaffung gefordert wird. Wir sprechen von über 100 Mio. Franken, welche mit der Annahme der Initiative den Kirchen fehlen würden für die Erbringung von gemeinnützigen Leistungen und Angeboten von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.

… dass Firmen nicht Mitglied einer Kirche oder Konfession sein und daher auch nicht austreten können?

Grundlage des geltenden Verhältnisses zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften ist Art. 130 der Verfassung. Der Kanton Zürich anerkennt darin die Römisch-katholische Körperschaft, die Evangelisch-reformierte Landeskirche und die Christkatholische Kirchgemeinde als selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit der Befugnis, Steuern zu erheben. Das seit 2010 geltende Kirchen- und Steuergesetz regelt, dass auch juristische Personen zweckgebundene Kirchensteuern bezahlen. Firmen sollen also mit ihren Beiträgen kirchliche Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Nutzen solidarisch mittragen. Und dies nicht als Mitglieder der Kirchen, was sie gar nicht sein können. Sie können dementsprechend nicht aus den Kirchen austreten und weder bei Kirchgemeinde- als auch Gemeinde-Versammlungen mitreden und mitentscheiden.

… nur ein Teil der Firmen Kirchensteuern bezahlt?

Lediglich zwei Drittel aller Gewerbebetriebe oder rund 65‘000 Firmen im Kanton Zürich sind als juristische Personen organisiert und somit kirchensteuerpflichtig. Es sind dies Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften oder Stiftungen. Rund 10% dieser Unternehmen entrichten über 80% der Kirchensteuern juristischer Personen. Der Kirchensteueranteil macht in der Regel 4 bis 5 Prozent der gesamten Staats- und Gemeindesteuern aus. Alle anderen Unternehmen wie Einzelfirmen oder Kollektivgesellschaften sind nicht kirchensteuerpflichtig. Von einer Entlastung der kleinen Firmen, wie es die Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe» suggeriert, bleibt da nicht viel übrig. Fällt die Kirchensteuer juristischer Firmen weg, würden viele gemeinnützige Leistungen nicht mehr oder von der öffentlichen Hand zu wesentlich höheren Kosten übernommen.

… die Verwendung der Kirchensteuern juristischer Personen zweckbestimmt ist und vom Kanton kontrolliert wird?

Das seit 2010 geltende Kirchengesetz gibt aufgrund der so genannten «negativen Zweckbindung» vor, dass die Steuermittel juristischer Personen nicht für kultische Zwecke verwendet werden dürfen. Kirchensteuern der Firmen werden also nicht für Kerzen, Messgewänder, religiöse Zeremonien oder den konfessionellen Religionsunterricht eingesetzt, sondern für Leistungen in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur. Über die Verwendung der Steuermittel legen die drei öffentlich-rechtlich anerkannten Körperschaften – katholische, reformierte und christkatholische Kirche –öffentlich Rechenschaft ab. Sie tun dies jährlich mit den Jahresberichten an den Regierungsrat, die dann vom Kantonsrat beraten und zur Kenntnis genommen werden. Ebenso nimmt der Kantonsrat Kenntnis vom Nachweis der Körperschaften zur negativen Zweckbindung, die von der kantonalen Finanzkontrolle jeweils geprüft wird. 2012 haben die öffentlich-rechtlich anerkannten Körperschaften dem Regierungsrat erstmalig Tätigkeitsprogramme unterbreitet, die dann dem Kantonsrat als Grundlage für seinen Beschluss zu den staatlichen Beiträgen dienten.

… die Kirchen jährlich rund 250 Mio. Franken für gemeinnützige Leistungen und Angebote von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung aufwenden?

Gut 100 Mio. Franken davon trägt die Wirtschaft mit den Kirchensteuern juristischer Personen bei. Von diesen kirchlichen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Nutzen profitieren viele Menschen unabhängig ihrer Konfession oder Herkunft, unzählige gemeinnützige Institutionen und Projekte, Vereine und Gruppen sowie die Wirtschaft selber. So ist beispielsweise für die Gesellschaft von Interesse, wenn die vielen Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund in über 20 Missionen nicht nur eine religiöse, sondern auch eine kulturelle und soziale Beheimatung finden. Die Kirchen füllen auch eine wichtige Lücke auf der sozialen Landkarte, wenn sie bestehende Angebote des Kantons und der Gemeinden ergänzen und z. B. Lernende und deren Lehrpersonen, Berufsbilderinnen und -bildner sowie Eltern bei den zunehmenden Lehrabbrüchen begleiten. Nicht zu unterschätzen ist auch die Betreuung von der wachsenden Anzahl alter und einsamer Menschen. Kommt hinzu, dass sich die Kirchen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Hilfe sehr vieler Freiwilliger abstützen können. Berechnungen zeigen, dass ein kirchlicher Steuerfranken mindestens einen zweiten Franken an Freiwilligenarbeit auslöst.

… namhafte Beträge aus den Kirchensteuern juristischer Personen auch in den Betrieb und Unterhalt der kirchlichen Liegenschaften fliessen?

Gut unterhaltene Gebäude bieten nicht nur eine solide Grundlage für eine insgesamt gute Basis-Infrastruktur für die Kirchen selbst. Die Kirchen bieten mit ihren Liegenschaften, Pfarreizentren und Räumen auch der Öffentlichkeit ein attraktives infrastrukturelles Angebot. Dieses steht vielen Gruppen, Vereinen und Parteien unentgeltlich oder zu günstigen Konditionen zur Verfügung und wird auch rege genutzt. Einige Kirchen und Pfarreizentren stehen auch unter Denkmalschutz und gelten als schützenswert oder gar als touristische Attraktionen.

… dass es am 18. Mai um viel mehr geht als eine Finanzierungsfrage der Kirchen?

Die Kirchen sind nicht an ein bestimmtes System gebunden. Sie werden ihren sozial-diakonischen Grundauftrag weiterhin wahrnehmen und sich um hilfsbedürftige Menschen kümmern. Es geht vielmehr um das Gemeinwohl und die Solidarität in der Gesellschaft. Hier soll auch die Wirtschaft ihren Beitrag leisten, was sie bereits tut und weiterhin tun will. Im Gegensatz zu den Initianten stellt die Kirchensteuer für die meisten Firmen nämlich kein Problem dar.

Mit 100 Mio. Franken weniger wird weniger möglich sein. Und dass die Firmen diesen Betrag via freiwilligen Spenden für gemeinnützige Institutionen und Projekte einsetzen würden, kann nicht garantiert werden. Es würden also Leistungen und Angebote wegfallen oder zu höheren Kosten von den Gemeinden oder vom Kanton übernommen – bezahlt aus Steuern aller.

Darum am 18. Mai: NEIN zur Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe»!