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Vaterschaftsurlaub: Sinnvoll, aber überschätzt

Vaterschaftsurlaub: Sinnvoll, aber überschätzt
Redaktionsteam
Katholische Kirche im Kanton Zürich
Die Beiträge im Blog geben die Haltung der Autoren wider und müssen nicht in jedem Fall mit der offiziellen Haltung der kirchlichen Körperschaft übereinstimmen.
Katholische Kirche im Kanton Zürich
11. Juli 2016

Eine Initiative fordert die Einführung eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs von 20 Tagen. Zuvor hat das Parlament eine – weniger weitgehende – Forderung verworfen. Als Ressortleiter Personal und Vater nimmt Synodalrat Raphael Meyer Stellung und äussert zu dieser Thematik einige Gedanken.

Dem ablehnenden Entscheid des Nationalrats folgte eine emotionale Debatte über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im schweizerischen Arbeitsmarkt. Dabei wurde dem Vaterschaftsurlaub aus meiner Sicht aber eine zu wichtige Rolle eingeräumt. Damit Sie mich richtig verstehen, die Gewährung von vier Wochen bezahltem Urlaub im ersten Lebensjahr des Kindes ist ein sympathisches Anliegen und kann frischgebackenen Eltern den Einstieg in das neue Leben als Familie durchaus erleichtern. Trotzdem halte ich seine Wirkung für überschätzt.

Bevor ich die Einführung eines vierwöchigen Vaterschaftsurlaubs für alle Arbeitnehmer unterstützen kann, müssen für mich noch einige Fragen beantwortet werden. Gewisse Einwände der Gegner sind nämlich durchaus begründet.

So werden Grossunternehmen wohl problemlos in der Lage sein, einen mehrwöchigen Vaterschaftsurlaub zu finanzieren und zu organisieren. KMU mit nur einer Handvoll Mitarbeitenden sind hingegen auf flexible Modelle angewiesen.

Wenn die Initianten ihrem Anliegen zum Durchbruch verhelfen wollen, müssen sie sich mit diesen betrieblichen Realitäten auseinandersetzen und ihren Kritikern Antworten geben.

Gleichberechtigung in der Familie hilft beim Aufbau der Beziehung zum Kind

Als ich vor einem Jahr zum ersten Mal Vater geworden bin, habe ich in den ersten Wochen nach der Geburt sehr viel Zeit zu Hause verbracht und meine Frau beim Schoppen geben, Windeln wechseln und der Hausarbeit unterstützt. Ich habe diese Zeit sehr schön in Erinnerung und ich würde dies auch bei einem zweiten Kind so machen. Diese Vaterpflichten hören aber nicht nach einer vergleichsweise kurzen „ Eingewöhn- und Kennenlernphase “ auf. Ich glaube auch nicht, dass meine Anwesenheit in den ersten vier Wochen für die Bindung entscheidend war, die ich heute zu meinem Sohn habe.

Ein Kind kann nur dann eine tiefe Beziehung zu beiden Elternteilen entwickeln, wenn es beide Personen auch regelmässig im Alltag um sich hat.

Für uns als Eltern bedeutete das, dass wir Erwerbs- und Familienarbeit sinnvoll aufteilen. In der Praxis bedeutet das, dass wir beide Teilzeit arbeiten und es in der Hausarbeit keine ausschliesslichen Zuständigkeiten gibt. Stattdessen verteilen wir die Aufgaben situativ und flexibel. In anstrengenden Nächten, in denen unser kleiner Mann von Krämpfen geplagt durchgeschrien hat, habe ich die nächtlichen Wanderungen durch das Wohnzimmer übernommen, wenn meine Frau am nächsten Tag früh in der

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Schule sein musste. Stand mir auf der anderen Seite eine schwierige Gerichtsverhandlung bevor, übernahm meine Frau die kurze Nacht.

Das eine tun und das andere nicht lassen

Wer als Arbeitgeber seinen Angestellten von Beginn weg den Aufbau einer engen Beziehung zu ihren Kindern erleichtern möchte, sollte anderen Massnahmen gegenüber einem Vaterschaftsurlaub Priorität einräumen. Als Katholische Kirche im Kanton Zürich gehen wir diesbezüglich schon mit gutem Beispiel voran. Wir haben nicht nur einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub, sondern auch die weitverbreitete Akzeptanz von Teilzeitpensen. Insbesondere als Mann muss ich mir wenig Sorgen machen, nicht ernst genommen zu werden, wenn ich mein Pensum reduzieren möchte, um mehr Zeit mit meiner Familie zu verbringen und meiner Frau die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern. In anderen Branchen herrschen diesbezüglich noch ganz andere Verhältnisse.

Flexible Arbeitszeiten – auch im „Home Office“

Neben der Teilzeitarbeit sind auch noch weitere Massnahmen wirkungsvoll und hilfreich bei der Unterstützung berufstätiger Eltern. Ich denke dabei an flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit für Homeoffice, ausreichende Ferien oder das grundsätzliche Verständnis auf Seiten des Arbeitgebers für die Widrigkeiten, die im Alltag mit Kindern auftreten können. In einigen Punkten ist die Katholische Kirche im Kanton Zürich als Arbeitgeberin bereits sehr weit fortgeschritten, an anderer Stelle besteht noch Luft nach oben. Doch auch bei uns müssen dabei die jeweiligen betrieblichen Verhältnisse berücksichtigt werden.

Wichtig ist in jedem Fall, dass beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Verständnis für die Seite des anderen zeigen.

Flexible und langfristig wirksame Massnahmen bevorzugen

Die Einführung eines vierwöchigen Vaterschaftsurlaubs für alle Arbeitnehmer ist sicher prüfenswert. er ist aber kein Allheilmittel zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wichtiger sind langfristig wirksame Massnahmen, welche Eltern nicht nur in den ersten vier Wochen nach der Geburt bzw. im ersten Lebensjahr des Kindes helfen.

Kath. Synode Zürich

Kath. Synode Zürich

Raphael Meyer ist seit letzten Juni Mitglied im Synodalrat und betreut das Ressort Personal. Er ist Rechtsanwalt in Zürich und Mitglied des Präsidiums der CVP Zürich.  Mit seiner Frau und Sohn lebt er in Langnau am Albis.