Engagement

Gremien & Institutionen

So geht «katholisch» im Kanton Zürich:

In einigen Schweizer Kantonen, so auch im Kanton Zürich, gibt es in der Kirche eine weltweit einzigartige Doppelstruktur. 

Auf der einen Seite ist die kirchenrechtliche Struktur mit Bistum, Generalvikariat, Dekanaten und Pfarreien für die pastoralen Belange verantwortlich.  Auf der anderen Seite anerkennt die Verfassung des Kantons Zürich die Römisch-katholische Körperschaft und ihre Kirchgemeinden als selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Damit haben diese das Recht, Steuern einzuziehen. Die Körperschaft hat eine der staatlichen Ordnung analoge Grundstruktur und die Pflicht, sich demokratisch zu organisieren und über die Verwendung der Gelder öffentlich Rechenschaft abzulegen. Den innerkirchlichen und staatskirchenrechtlichen Instanzen gemeinsam ist die Verantwortung für das Wohl der Menschen und der Gesellschaft. 

74 Kirchgemeinden im Kanton Zürich, davon 23 in der Stadt Zürich. So sind wir organisiert Der Bischof ist der höchste Verantwortliche für die Seelsorge in seiner Diözese. Der Kanton Zürich gehört seit 1821 provisorisch zum Bistum Chur, dem auch die Kantone Glarus, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri angehören. Bischof Als Stellvertreter des Bischofs ist er mit Sitz in Zürich zuständig für die Kantone Glarus und Zürich innerhalb der Diö- zese. Generalvikar Der Pfarrer oder die/der Pfarreibeauftragte verant- wortet die Seelsorge auf der Gemeindeebene in einer oder mehreren Pfarreien. Meist arbeiten sie im Team mit weiteren Seelsorgenden zusammen. Unterstützt werden sie vom ehrenamtlich wirken- den Pfarreirat. Pfarrer wie Pfarreibeauftragte wer- den vom Kirchenvolk gewählt. Wählbar ist nur, wer vom Bischof beauftragt wird. Pfarrer Eine katholische Gemeinde ist normalerweise als Pfarrei organisiert. Hier findet das kirchli- che Leben vor Ort statt. Ergänzend gibt es eigene Seelsorgestellen für anderssprachige Gläubige. Pfarrei Beratungsgremium des Pfarrers, der Pfarreibeauftragten oder des Seelsorge- teams in Bezug auf die Pastoralentwick- lung der Pfarrei. Kein obligatorisches Gremium, aber erwünscht. Pfarreirat In Zürich ist die Kirche als duales System organisiert. Das heisst: Neben und mit der Seelsorge wirken die staats- kirchenrechtlichen Institutionen. Man könnte auch sa- gen, die Verwaltung. Hier werden die Steuereinnahmen verwaltet und die nötigen Mittel für das kirchliche Leben zur Verfügung gestellt. Über die Verwendung der Steuer- einnahmen müssen sie öffentlich Rechenschaft ablegen. Auf lokaler Ebene werden diese Aufgaben von der Kirch- gemeinde wahrgenommen, auf kantonaler Ebene von der katholischen Körperschaft. Eine Kirchgemeinde kann eine oder mehrere Pfarreien und politische Gemeinden umfassen. Kirchgemeinde Das kantonale Kirchenparlament, die Legislative. Auf lokaler Ebene ent- spricht ihr die Kirchgemeindever- sammlung. Die Synodenmitglieder werden von den Kirchgemeinden ge- wählt. Die Synode wählt den Synodal- rat (Exekutive) und beschliesst insbe- sondere über die Finanzen der katholi- schen Körperschaft. Synode Die Exekutive der Körperschaft. Dem Rat gehören neun Mitglieder an. Sie werden von der Synode gewählt. Zu- sammen mit dem Generalvikar leitet der Rat die kantonalen Seelsorge- und Arbeitsstellen der Katholischen Kirche im Kanton Zürich. Auf Vorschlag des Synodalrates wählt die Synode eine Aufsichtskommission für vier Jahre. Diese Kommission führt alle zwei Jahre bei den Kirchgemeinden und Zweckverbänden eine Visitation durch. Synodalrat Die Gerichtsinstanz, die über Rekurse gegen Entscheide von Legislative oder Exekutive urteilt. Rekurskommission Die Exekutive einer Kirchgemeinde. Die Mitglieder werden demokratisch von den Mitgliedern der Kirchgemein- de gewählt. An den Sitzungen der Kir- chenpflege nimmt auch der Pfarrer oder die/der Pfarreibeauftragte teil. Kirchenpflege Demokratisch gewählte Behörde der Kirchgemeinde und erste Stufe der Finanzaufsicht. Sie prüft nach finanzpolitischen und technischen Gesichtspunkten das Budget, die Jahresrechnung sowie alle Geschäfte von finanzieller Tragweite. Rechnungsprüfungskommission
Organigramm_zhkath_mobile Created with Sketch. 74 Kirchgemeinden im Kanton Zürich, davon 23 in der Stadt Zürich. So sind wir organisiert Der Bischof ist der höchste Verantwortliche für die Seelsorge in seiner Diözese. Der Kanton Zürich gehört seit 1821 provisorisch zum Bis- tum Chur, dem auch die Kantone Glarus, Grau- bünden, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri angehören. Bischof Als Stellvertreter des Bischofs ist er mit Sitz in Zürich zuständig für die Kantone Glarus und Zürich innerhalb der Diözese. Generalvikar Der Pfarrer oder die/der Pfarreibeauftragte verantwortet die Seelsorge auf der Gemeinde- ebene in einer oder mehreren Pfarreien. Meist arbeiten sie im Team mit weiteren Seelsorgen- den zusammen. Unterstützt werden sie vom ehrenamtlich wirkenden Pfarreirat. Pfarrer wie Pfarreibeauftragte werden vom Kirchenvolk gewählt. Wählbar ist nur, wer vom Bischof be- auftragt wird. Pfarrer Eine katholische Gemeinde ist normalerweise als Pfarrei organisiert. Hier findet das kirchliche Leben vor Ort statt. Ergänzend gibt es eigene Seelsorgestellen für anderssprachige Gläubige. Pfarrei Beratungsgremium des Pfarrers, der Pfarrei- beauftragten oder des Seelsorgeteams in Be- zug auf die Pastoralentwicklung der Pfarrei. Kein obligatorisches Gremium, aber erwünscht. Pfarreirat In Zürich ist die Kirche als duales System orga- nisiert. Das heisst: Neben und mit der Seelsor- ge wirken die staatskirchenrechtlichen Institu- tionen. Man könnte auch sagen, die Verwal- tung. Hier werden die Steuereinnahmen ver- waltet und die nötigen Mittel für das kirchliche Leben zur Verfügung gestellt. Über die Verwen- dung der Steuereinnahmen müssen sie öffent- lich Rechenschaft ablegen. Auf lokaler Ebene werden diese Aufgaben von der Kirchgemeinde wahrgenommen, auf kantonaler Ebene von der katholischen Körperschaft. Eine Kirchgemeinde kann eine oder mehrere Pfarreien und politi- sche Gemeinden umfassen. Kirchgemeinde Das kantonale Kirchenparlament, die Legislative. Auf lokaler Ebene entspricht ihr die Kirchgemein- deversammlung. Die Synodenmitglieder werden von den Kirchgemeinden gewählt. Die Synode wählt den Synodalrat (Exekutive) und beschliesst insbesondere über die Finanzen der katholischen Körperschaft. Synode Die Exekutive der Körperschaft. Dem Rat gehören neun Mitglieder an. Sie werden von der Synode gewählt. Zusammen mit dem Generalvikar leitet der Rat die kantonalen Seelsorge- und Arbeitsstellen der Katho- lischen Kirche im Kanton Zürich. Auf Vorschlag des Synodalrates wählt die Synode eine Aufsichtskommission für vier Jahre. Diese Kommission führt alle zwei Jahre bei den Kirchgemeinden und Zweckverbänden eine Visitation durch. Synodalrat Die Gerichtsinstanz, die über Rekurse gegen Ent- scheide von Legislative oder Exekutive urteilt. Rekurskommission Die Exekutive einer Kirchgemeinde. Die Mitglieder wer- den demokratisch von den Mitgliedern der Kirchge- meinde gewählt. An den Sitzungen der Kirchenpflege nimmt auch der Pfarrer oder die/der Pfarreibeauftragte teil. Kirchenpflege Demokratisch gewählte Behörde der Kirchgemeinde und erste Stufe der Finanzaufsicht. Sie prüft nach finanzpolitischen und technischen Gesichtspunkten das Budget, die Jahresrechnung sowie alle Geschäfte von finanzieller Tragweite. Rechnungsprüfungskommission
  • Generalvikariat

    Der Generalvikar für die Kantone Zürich und Glarus ist Stellvertreter des Bischofs von Chur. Er ist verantwortlich für die Seelsorgerinnen und Seelsorger und zuständig für die Pastoral, das heisst für seelsorgerische Dienste und Schwerpunkte.
  • Kirchliches Parlament (Synode)

    Die Synode ist das kirchliche Parlament (Legislative) der kantonalen Körperschaft. Die Mitglieder werden in den Kirchgemeinden demokratisch gewählt. Jede Kirchgemeinde wählt mindestens einen Synodalen und hat pro 6‘000 Mitgliedern Anspruch auf einen Sitz im Parlament.
  • Synodalrat

    Der Synodalrat ist die Exekutive der Kantonalkirche. Die Wahl der neun Synodalratsmitglieder durch die Synode erfolgt für eine Amtsdauer von vier Jahren und ist auf drei Amtsperioden beschränkt. Mindestens ein Mitglied der Exekutive muss Priester oder Diakon sein.
  • Rekurskommission

    Die Rekurskommission ist die Judikative der Körperschaft. Sie arbeitet unabhängig und ist nur dem Recht verpflichtet. Sie wird von der Synode jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
  • Kirchgemeinden und Pfarreien

    Die katholische Gemeindeorganisation basiert auf drei Rechtskreisen: dem kirchenrechtlichen von Pfarrei und Pfarramt, dem zivilrechtlichen der kirchlichen Stiftungen, dem öffentlich-rechtlichen der Kirchgemeinde